- Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von jungen Lernern und Angestellten im Gesundheitswesen, indem diese mit den erforderlichen Fähigkeiten im Datenschutz weitergebildet werden
- Förderung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich des Datenschutzes
- Entwicklung zweier Lehrpläne für berufliche Weiterbildung: einmal für Datenschutzbeauftragte und zum anderen für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die die Regeln der neuen Datenschutzverordnung an ihrem täglichen Arbeitsplatz berücksichtigen müssen
- Diese Weiterbildungen sollen mit einem anerkannten Zertifikat abgeschlossen werden können
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- Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen Mobilität von Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen im europäischen Raum